Die Erdbestattung ist eine klassische Bestattungsart und Bundesweit betrachtet noch immer die häufigste Art der Beisetzung. Sie wird aber immer mehr von der Feuerbestattung abgelöst.
Das Auswählen des Friedhofes und des Grabes ist von großer Bedeutung, da Sie die Grabstätte im Verlauf von vielen Jahren immer wieder besuchen und evtl. pflegen möchten. Ferner sollte gut überlegt werden welche Grabart gewählt wird.
In einem Reihengrab kann im Allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich.
Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und es können so oft mehrere Verstorbene zeitlich versetzt darin beerdigt werden. Meist können nachträglich auch noch Urnen darin bestattet werden. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein - das bedeutet, es können je nach dem, ein oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber" genannt. Sie werden vorwiegend für Ehepartner gewählt, um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen.
Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofsordnung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder aufeinander platziert. Bei letzteren spricht man oft von sogenannten "Tiefgräbern".
Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt meist 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam.
Sie können uns mit einer Bestattung auf jedem Friedhof Ihrer Wahl beauftragen.